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HIN Sign

Eine elektronische Signatur – die Grundlage für das Ausstellen eines E-Rezepts.

Vorteile HIN Mitgliedschaft: Sicher und eindeutig in der digitalen Welt ausweisen

Ohne Abstriche bei Datenschutz und Informationssicherheit von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren

Technischen und regulatorischen Veränderungen gelassen entgegenblicken und auf Ihr Kerngeschäft fokussieren

Zugriff auf verschiedenste HIN Services wie HIN Mail, HIN Talk und HIN Sign und mehr

Warum arbeitet OnlineDoctor mit HIN zusammen?

Ein sicheres und einfach anzuwendendes E-Rezept bietet für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten zahlreiche Vorteile. Deshalb stellen wir bei OnlineDoctor aktuell die Weichen dafür, dass Sie bald auch über uns ein Rezept zusammen mit Ihrer Diagnose und Handlungsempfehlung ausstellen können. Die Grundlage dafür bildet die elektronische Signatur mit Ihrer persönlichen HIN Identität. So bleiben sensible Gesundheits- und Patientendaten auch digital vertraulich.

Mit der HIN Sign Rezept-Signatur können Ärztinnen und Ärzte digitale Rezepte ausstellen – einfach und gesetzeskonform. Apotheken können diese dank QR-Code automatisch erfassen und entwerten. Das macht die Abläufe in Praxis und Apotheke sicherer und effizienter. Die Rezept-Signatur ist eine Funktion von HIN Sign. Ärzteschaft und Apotheken können den Service im Rahmen einer HIN Mitgliedschaft nutzen.

Voraussetzung für die Nutzung von HIN Sign

Um Rezepte elektronisch signieren zu können, ist eine persönliche HIN eID erforderlich. Dabei handelt es sich um die am weitesten verbreitete Art der elektronischen Identifikation im Schweizer Gesundheitswesen. Der Zugriff auf die HIN Plattform erfolgt immer mittels HIN eID.

Eine persönliche eID ist vergleichbar mit einem gedruckten Ausweisdokument. Nur eine Person ist berechtigt, die persönliche eID (zum Beispiel mit der E-Mail-Adresse max.mustermann[at]hin.ch) zu nutzen. Die Prüfung der Authentizität einer Gesundheitsfachperson erfolgt mittels Videoidentifikation. Für die Verifikation weiterer Attribute, wie der Berufsqualifikation oder der GLN, arbeitet HIN mit den entsprechenden Berufsverbänden und nationalen Registern zusammen. Um über OnlineDoctor E-Rezepte signieren zu können, ist eine solche persönliche eID notwendig.

Integriert in die E-Health-Lösung Documedis von HCI-Solutions, kann die Rezept-Funktion von HIN Sign über die Web-Applikation von OnlineDoctor verwendet werden.

Ein gemeinsames Projekt von

OnlineDoctor Logo
Logo von HCI Solution
Logo von Galenit
Logo von HIN

So registrieren Sie sich bei HIN

Darstellung eines Klemmbretts mit Liste

Personen- und Praxisdaten im Online-Formular erfassen

Im ersten Schritt tragen Sie die Informationen zu Ihrer Praxis wie GLN und ZSR-Nummer ein, sowie Angaben zu Ihrer Person.

Darstellung Schloss

Videoidentifikation

Nach dem Ausfüllen der persönlichen Angaben, werden Sie gefragt, ob Sie die Videoidentifikation mit dem Smartphone/Tablet oder dem Computer durchführen möchten.

Für die Registrierung ist ein ausreichende Internetverbindung notwendig, sowie ein Smartphone oder Computer mit Webcam, Ihr gültiges schweizerisches Ausweisdokument, Ihre GLN und Zugang zu einem Mobiltelefon.

Nun prüft und validiert HIN die Daten: Anhand von nationalen Registern prüft HIN im Anschluss die Attribute wie z.B. Berufsqualifikation der Person, welche die Identifikation durchgeführt hat.

Darstellung eines Smartphones mit QR Code

Bestellbestätigung via Mail

Nach einer erfolgreichen Überprüfung und Validierung der Attribute wird die persönliche Identität erstellt bzw. mit neuen Attributen ergänzt. Ihre HIN eID Benutzerdaten sowie das Initialpasswort wird Ihnen zugestellt.

Anhand der beigelegten Anleitung können Sie Ihre HIN eID registrieren und aktivieren sowie die Zwei-Faktor-Authentisierung im HIN Kundencenter einrichten.

Bei konkreten Schwierigkeiten bei dem Identifikationsverfahren, erreichen Sie den Kundenservice von HIN von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr telefonisch 0848 830 740 und per Mail unter support@hin.ch.


Fälschungs- und missbrauchssicher


Zeit- und kosteneffizient


Einfach überprüfbar


Von analog zu digital

Fragen und Antworten zu HIN Sign

Mit der HIN Sign Rezept-Signatur können Ärztinnen und Ärzte digitale Rezepte ausstellen – einfach und gesetzeskonform. Apotheken können diese dank QR-Code automatisch erfassen und entwerten. Das macht die Abläufe in Praxis und Apotheke sicherer und effizienter.Die Rezept-Signatur ist eine Funktion von HIN Sign. Ärzteschaft und Apotheken können den Service im Rahmen einer HIN Mitgliedschaft nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der kostenlose, persönliche HIN-Account steht Ihnen bis Ende Juni 2023 zur Verfügung, erst im Anschluss an diesen Zeitraum entstehen zusätzliche Kosten und Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag mit HIN zu kündigen (dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende). Auch steht ausser Frage, dass der zusätzliche Aufwand, ein E-Rezept auszustellen, sich in der Vergütung Ihrer Leistung wiederfinden muss. Selbstverständlich geben wir Ihnen Zeit, um die Registrierung abzuschliessen und werden Sie frühzeitig informieren, wann die Übergangsphase endet und Sie zur Nutzung von OnlineDoctor einen persönlichen HIN-Account benötigen. Bis dahin können Sie wie gewohnt Fälle über OnlineDoctor bearbeiten.
Das E-Rezept kann nur vollständig eingelöst werden. Teilweise Einlösung oder Teilabgaben können (noch) nicht durchgeführt werden.
Die Verträge sind unbefristet und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Anschliessend sind diese unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals kündbar.
Die Zugangsdaten werden erst verschickt, nachdem die Videoidentifikation abgeschlossen wurde.
Ja, wenn der Vertrag der Praxisadresse auf Sie lautet, können Sie die persönliche Adresse kostenlos hinzufügen. Wenn Sie also bereits eine bestehende, unpersönliche ID haben, können Sie diese in die neue Einzelmitgliedschaft integrieren. Am besten vermerken Sie das direkt im Bestellvorgang. Der Kundendienst kümmert sich anschliessend um die Bearbeitung. Sollte der bestehende Vertrag auf eine*n andere*n Vertragsnehmer*in lauten, so wird zusätzlich die Einwilligung der entsprechenden Person benötigt, bevor ein Übertrag erfolgen kann.