Antworten rund um die Abrechnung via TARDOC

Sicherlich taucht bei Ihnen immer mal wieder eine Frage rund um die Einführung von TARDOC im Zusammenhang mit OnlineDoctor auf. Auf dieser Seite finden Sie hoffentlich Ihre Antwort. Falls nicht, kontaktieren Sie uns doch gerne.

Häufig gestellte Fragen

Die ärztliche, telemedinische zeitversetzte Konsultation über OnlineDoctor ist ab Januar 2026 eine Leistung, die über TARDOC abgerechnet wird. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die digitale Konsultation über OnlineDoctor, abhängig vom Versicherungsmodell und der Franchise.

Patient*innen können die OnlineDoctor-Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Neben der statischen Position AA.10.0030 für die ärztliche, telemedizinisch zeitversetzte Konsultation wird die Erstellung eines ärztlichen Berichtes (AA.25.0020) abgerechnet. Diese Position kann pro Sitzung auf Minutenbasis abgerechnet werden (maximal 20 Minuten). Sie als Arzt oder Ärztin können daher bei der Bearbeitung eines Falls angeben, wie viele Minuten Sie für die Diagnose und Handlungsempfehlung benötigt haben. Die Kosten für die Leistung werden darauf basierend berechnet.

Ab der Umstellung auf TARDOC gibt es erstmals eine dedizierte Position für die ärztliche, telemedizinisch zeitversetzte Konsultation (AA.10.0030). Alle Details zu dieser Position finden Sie im Leistungskatalog ambulanter Arzttarife unter folgendem Link: https://browser.tartools.ch/de/lkaat/data/L/AA.10.0030.

Zusätzlich wird die Erstellung eines ärztlichen Berichtes (AA.25.0020) abgerechnet. Diese Position wird pro Sitzung auf Minutenbasis abgerechnet (maximal 20 Minuten). Alle Details zu dieser Position finden Sie im Leistungskatalog ambulanter Arzttarife unter folgendem Link: https://browser.tartools.ch/de/lkaat/data/L/AA.25.0020

Da die ärztliche Berichtserstellung minutengenau abgerechnet wird, gibt es mit der Umstellung auf TARDOC keinen statischen Preis pro Fall mehr.

Hier haben wir einige Beispielrechnungen für Sie (basierend auf einem Taxpunktwert von 0,9). Sie können darüber hinaus bei der Fallbearbeitung direkt sehen, wie viel der Patientin oder dem Patient für den Fall in Rechnung gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass von dem Betrag, der in Rechnung gestellt wird, auch weiterhin unverändert 25 CHF pro Fall von OnlineDoctor einbehalten werden. Daraus resultiert beispielhaft, dass Sie bei einer Fallbearbeitungszeit von 15 Minuten und einem Taxpunktwert von 0,9 eine Rechnung in Höhe von 67,39 CHF stellen und selbst davon 42,39 CHF erhalten. Das sind 12,39 CHF mehr als zuvor.

5 Minuten= 32,83 CHF
10 Minuten = 50,11 CHF
12 Minuten = 57,02 CHF
15 Minunten = 67,39 CHF
20 Minuten = 84,67 CHF

Nein, OnlineDoctor übernimmt den gesamten Bezahl- und Abrechnungsvorgang mit den Patient*innen. Sie geben lediglich bei der Fallbearbeitung an, wie viele Minuten Sie aufgewendet haben. In Ihrem Doctorcenter können Sie die daraus resultierenden Rechnungen pro Fall jederzeit für Ihre eigene Dokumentation einsehen.

Konsiliarische Fälle, die Sie über OnlineDoctor aus einem Partner-Spital bearbeiten, werden wie gewohnt nach dem alten Standard gehandhabt und abgerechnet.

Ab dem 1.1.2026 tritt das neue TARDOC Tarifsystem in Kraft. Die zeitversetzte, telemedizinische ärztliche Leistung ist ab diesem Zeitpunkt über dieses neue Tarifsystem abrechenbar und im Schnitt höher für Sie vergütet. Da die Leistung von der Grundversicherung übernommen wird, ist eine aktive und richtig zugeordnete ZSR-Nummer zwingend erforderlich. Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sie können uns die ZSR-Nummer der Praxis übermitteln, in der Sie tätig sind, zusammen mit dem der Bestätigung des Praxisinhabers oder der Praxisinhaberin in Form eines ausgefüllten und unterschriebenen Dokumentes (dieses stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung).

  2. Alternativ können Sie uns auch die ZSR-Nummer der Praxis mitteilen und die Bankdetails der Praxis, sofern die Vergütung auf das Praxiskonto ausgezahlt werden soll.

  3. Als Dermatolog*in steht es Ihnen darüber hinaus frei, eine eigene ZSR zu beantragen. Wir unterstützen Sie dabei gerne und übernehmen die Kosten für die Registrierung der ZSR bei der SASIS. In diesem Fall benötigen wir nicht die ZSR-Nummer der Praxis.

Wir sind verpflichtet, die korrekten ZSR-Nummern auf den Patientenrechnungen zu vermerken. Andernfalls kann die Abrechnung mit den Krankenversicherungen nicht erfolgen.

Sollten Sie Fragen rund um Ihre ZSR haben, finden Sie Antworten auf der Seite der SASIS AG.

Bild von der Rechnung an Schweizer Ärzt*innen

Im neuen Bereich “Rechnungen” im Doctorcenter haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Rechnungen. Einen ausführlichen Überblick finden Sie in diesem Video.

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