Sicherlich taucht bei Ihnen immer mal wieder die ein oder andere Frage bezüglich OnlineDoctor auf. Auf dieser Seite finden Sie hoffentlich Ihre Antwort. Falls nicht, kontaktieren Sie uns doch gerne.
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Fragen rund um TARDOC
Alle Informationen rund um TARDOC und OnlineDoctor finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
OnlineDoctor ist eine teledermatologische Plattform für online Behandlungen, die speziell für die Bedürfnisse von Fachärztinnen und -ärzten entwickelt wurde. Menschen mit einem Hautproblem können ortsunabhängig eine Fachärztin oder einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auswählen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten sie anhand eingesendeter Bilder und weiterer in einem interaktiven Chat-Assistenten angegebenen Informationen eine fachärztliche Diagnose und Handlungsempfehlungen.
Für die Anmeldung und die Erstellung eines individuellen Profils auf onlinedoctor.ch benötigt OnlineDoctor (bei Gemeinschaftspraxen von jeder teilnehmenden Person) folgende Angaben und Unterlagen:
- Praxisadresse sowie Kontaktinformationen (Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Kopie der Facharzturkunde
- Ein frontales, scharfes und hochaufgelöstes Porträtfoto (kann mit einem Smartphone aufgenommen werden)
- Abrechnungsinformationen
- Angabe, ob Sie selbständig oder angestellt tätig sind
- Bankverbindung (IBAN; Ihre eigene oder die Ihres Arbeitgebers)
- GLN-Nummer
- ZSR-Nummer
- Sie können uns die ZSR-Nummer der Praxis übermitteln, in der Sie tätig sind, zusammen mit dem der Bestätigung des Praxisinhabers oder der Praxisinhaberin in Form eines ausgefüllten und unterschriebenen Dokumentes (dieses stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung).
- Alternativ können Sie uns auch die ZSR-Nummer der Praxis mitteilen und die Bankdetails der Praxis, sofern die Vergütung auf das Praxiskonto ausgezahlt werden soll.
- Als Dermatolog*in steht es Ihnen darüber hinaus frei, eine eigene ZSR zu beantragen. Wir unterstützen Sie dabei gerne und übernehmen die Kosten für die Registrierung der ZSR bei der SASIS. In diesem Fall benötigen wir nicht die ZSR-Nummer der Praxis.
Die ärztliche, telemedinische zeitversetzte Konsultation über OnlineDoctor ist ab Januar 2026 eine Leistung, die über TARDOC abgerechnet wird. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die digitale Konsultation über OnlineDoctor, abhängig vom Versicherungsmodell und der Franchise.
Da die ärztliche Berichtserstellung minutengenau abgerechnet wird, gibt es mit der Umstellung auf TARDOC keinen statischen Preis pro Fall mehr.
Hier haben wir einige Beispielrechnungen für Sie (basierend auf einem Taxpunktwert von 0,9). Sie können darüber hinaus bei der Fallbearbeitung direkt sehen, wie viel der Patientin oder dem Patient für den Fall in Rechnung gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass von dem Betrag, der in Rechnung gestellt wird, auch weiterhin unverändert 25 CHF pro Fall von OnlineDoctor einbehalten werden. Daraus resultiert beispielhaft, dass Sie bei einer Fallbearbeitungszeit von 15 Minuten und einem Taxpunktwert von 0,9 eine Rechnung in Höhe von 67,39 CHF stellen und selbst davon 42,39 CHF erhalten. Das sind 12,39 CHF mehr als zuvor.
5 Minuten= 32,83 CHF
10 Minuten = 50,11 CHF
12 Minuten = 57,02 CHF
15 Minuten = 67,39 CHF
20 Minuten = 84,67 CHF
Nein, OnlineDoctor übernimmt den gesamten Bezahl- und Abrechnungsvorgang mit den Patient*innen. Sie geben lediglich bei der Fallbearbeitung an, wie viele Minuten Sie aufgewendet haben. In Ihrem Doctorcenter können Sie die daraus resultierenden Rechnungen pro Fall jederzeit für Ihre eigene Dokumentation einsehen.
Nein, die bestandene Facharztprüfung ist zur Qualitätssicherung zwingend erforderlich.
In Ihrem OnlineDoctor-Konto können Sie ganz bequem mit wenigen Klicks einstellen, wann Sie Fälle beantworten möchten. Sollten Sie beispielsweise im Urlaub sein oder an Sonntagen keine Fälle beantworten wollen, so erscheint in Ihrem Profil eine Abwesenheitsnotiz. Patient*innen können dann in diesen Zeiträumen keine Fälle an Sie senden.
Das Anfrageaufkommen variiert je nachdem wie stark Sie OnlineDoctor in der Praxis integrieren möchten. Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie in Ihrer Praxis die Online-Beratung bewerben möchten. Zusätzlich sind Ihre MPAs ein entscheidender Faktor für die Aussenkommunikation über OnlineDoctor an Ihr Patientennetzwerk. Somit kann das Fallaufkommen individuell variieren. Diese Zahl ist abhängig von verschiedenen Faktoren zum Beispiel dem Standort der Praxis.
Ob die Arbeit mit Teledermatologie bei Ihrer Haftpflichtversicherung anzeigepflichtig ist oder nicht, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Haftpflichtversicherungen ab.
Wir empfehlen eine Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung.
Vorgefertigte Textbausteine erlauben es Ihnen, schnell umfassende Informationen zur Diagnose und Therapieempfehlung an Patient*innen zu übermitteln. Neben diesen vorgefertigten Textbausteinen haben Sie auch die Möglichkeit eigene, individuelle Texte als Baustein zu speichern und immer wieder zu verwenden.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, zeitnahe Termine für OnlineDoctor-Patient*innen freizuhalten. Auch wenn Sie aktuell keine Termine für Neupatient*innen vergeben, können Sie über OnlineDoctor Fälle beantworten.
OnlineDoctor kann ausschliesslich mit Praxisanbindung genutzt werden – unabhängig davon, ob Sie selbständig tätig oder angestellt sind. Voraussetzung ist eine aktive und gültige ZSR-Nummer (bei Anstellung die ZSR-Nummer der Institution).
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