Neuerdings stellen die ersten Hautärzte und -ärztinnen über unsere Plattform digitale Rezepte mit elektronischer Signatur aus. Menschen mit einem Hautproblem erhalten damit in der Schweiz neben einer fachärztlichen Diagnose und Handlungsempfehlung auch ein E-Rezept.
Nach viel Arbeit in den letzten Monaten ist es geschafft: Seit dem 11.08.2022 bietet OnlineDoctor in der Schweiz E-Rezepte an. Damit sind wir der erste Anbieter für Telemedizin mit diesem Service. Stolz können wir sagen, dass wir mit der Umsetzung des E-Rezeptes, einen Meilenstein in der digitalen Versorgung gemacht haben.
Viele Hauterkrankungen müssten medikamentös behandelt werden. Bei OnlineDoctor empfehlen die Hautärzte und -ärztinnen in jedem dritten Fall eine Salbe oder ein Medikament zur Behandlung des Hautproblems. Durch die Einführung des E-Rezeptes ist es nun möglich, auch auf digitalem Weg gültige Rezepte auszustellen und eine entsprechende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Dr. Paul Scheidegger, Dermatologe aus Brugg und Mitgründer von OnlineDoctor, ist begeistert: „Ich kann jetzt sofort die Therapie einleiten. Meine Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr persönlich in die Praxis kommen oder tagelang auf die Post warten, um ihr Rezept zu erhalten. In der Pilotphase können wir jetzt unter kontrollierten Bedingungen sehen, wie das E-Rezept im ärztlichen Alltag, in der Apotheke und bei Patientinnen und Patienten angenommen wird.“
Wer unseren Service aus der Vergangenheit bereits kennt, weiss wie es funktioniert: Mit einem Hautproblem stellen Sie bei OnlineDoctor eine Anfrage und wählen eine Hautärztin oder einen Hautarzt aus. Wenn aus ärztlicher Sicht eine medikamentöse Therapie notwendig ist, erhalten Sie zusammen mit der Diagnose und persönlichen Handlungsempfehlungen nun auch ein E-Rezept.
Das E-Rezept unterschreibt die von Ihnen gewählte Ärztin oder der Arzt mit einer rechtskonformen elektronischen Signatur, der sogenannten HIN Signatur. Diese ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Der QR-Code auf dem Rezept enthält die gleichen Informationen wie ein gängiges Papier-Rezept: alle relevanten Daten und die ärztliche Signatur. Ein weiter Vorteil ist jedoch, dass im Gegensatz zu Rezeptkopien, PDF-Dokumenten und Faxausdrucken elektronisch signierte Rezepte fälschungssicher und kopiergeschützt sind.
Einlösen können Sie das Rezept in Vor-Ort- oder Online-Apotheken. Voraussetzung ist lediglich, dass die technischen Voraussetzungen zum Auslesen und Einlösen des Rezeptes in der Apotheke vorhanden sind.
Gut zu wissen: Zur Erstellung und Einlösung der E-Rezepte nutzen wir bei OnlineDoctor die HCI Solutions-Lösung Documedis®. Über den Service von HIN Sign erfolgt die elektronische Signatur und die Prüfung der Gültigkeit. Die Speicherung von Gesundheitsdaten durch externe Partner erfolgt nicht.
Das sagt Dr. Tobias Wolf, Mitgründer von OnlineDoctor, über die Wichtigkeit einer sicheren E-Rezept-Lösung: „In der Vergangenheit gab es zahlreiche Versuche von Anbieterseite, auch im digitalen Raum Rezepte auszustellen. Die Authentifizierung des ärztlichen Personals und die sichere Übermittlung stellten bislang grosse Herausforderungen dar. Wir freuen uns daher sehr, zusammen mit unseren Partnern das Papier-Rezept unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben erfolgreich in die digitale Welt überführt zu haben.“